Ruhestandsberatung wird auf Honorarbasis angeboten und ist vollkommen produktneutral. Wir beraten Sie konzeptionell und arbeiten unabhängig von Banken und Versicherungen.

Für das erste Kennenlerngespräch werden keine Kosten berechnet. Sie stellen Ihre Fragen. Wir antworten. Wir zeigen Ihnen auf, welchen Mehrwert wir Ihnen bieten können und wie die weitere Vorgehensweise aussieht. Für das Kennenlerngespräch benötigen wir ca. 30 Minuten.

 

Was benötige ich für das Erstgespräch?

Bringen Sie einfach sich selbst mit. Dazu eine Vorstellung davon, was Sie anpacken, ändern oder optimieren wollen. Im Erstgespräch klären wir, ob ich Ihnen bei Ihrem Anliegen helfen kann und ob die Chemie stimmt – ohne den Nasenfaktor geht nichts.

 

Wo und wie findet das Erstgespräch statt?

Persönlich oder digital – da richten wir uns ganz nach Ihren Wünschen. Gerne begrüßen wir Sie in unserem Büro – so lernen Sie uns besser kennen und sehen, wie und wo wir arbeiten. Der persönliche Kontakt bleibt für uns die erste Wahl und unterscheidet uns von vielen Banken und Dienstleistern, die sich aus Kostengründen von der persönlichen Beratung verabschiedet haben.  Aber natürlich stehen wir Ihnen auch auf dem digitalen Wege zur Verfügung. Video- oder Telefonkonferenzen erleichtern das Geschäftsleben und sind eine gute Alternative in Zeiten von Reisebeschränkungen. 
 

Mit welchen Kosten kann ich rechen?

Die Höhe des Honorars hängt vom Aufwand ab. Wir rechnen unsere Leistung pro Stunde ab, der Stundensatz beträgt 250 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Sie erhalten einen Kostenvoranschlag direkt nach dem ersten Termin.

Eine vollständige Ruhestandsplanung erreichen wir i.d.R. in 8 bis 12 Stunden. Wir bleiben in regelmäßigem Kontakt – so sind sie ständig im Bilde. Wie weit wir gemeinsam gehen, entscheiden stets Sie.

 

Was kostet eine Testamentsvollstreckung?

Für die Testamentsvollstreckung orientieren wie uns an der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers, auch bekannt als „Neue Rheinische Tabelle“. Diese Tabelle wurde vom Deutschen Notarverein als Mittel zur Bestimmung der Vergütung des Testamentsvollstreckers entwickelt. Sie ist heute die verbreitetste Tabelle zur Bestimmung der angemessenen Vergütung. Die Neue Rheinische Tabelle kann auf der Seite des Deutschen Notarvereins heruntergeladen werden.

 

„Zu Beginn erkunden Kunde und Berater, ob sie miteinander arbeiten wollen. Auch als Berater habe ich schon Kunden an Kollegen empfohlen, weil ich inhaltlich nicht helfen konnte oder wir nicht zusammenpassten.“ Mario Lenke

Mario Lenke