Wer entscheidet ihr Angelegenheiten, privat oder geschäftlich, wenn Ihnen etwas zustößt?

Selbst Ihre Ehepartner darf es nicht!

Unabhängig vom persönlichen Alter kann jeder Mensch unvermittelt – z.B. durch Krankheit oder Unfall – in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. In diesem Fall wird ein anderer über das „Ob“ und „Wie“ Ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen ebenso wie Vermögensangelegenheiten oder den geschäftlichen Bereich.

Was viele Menschen dabei nicht wissen: Es besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige!
Denn gültige Rechtsgeschäfte für volljährige Personen dürfen gem. §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann andere Personen für sie durchführen, wenn dafür gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind also nicht zur automatischen Vertretung berechtigt. Das heißt, mit Vorsorgedokumenten entlasten Sie Ihre Angehörigen im Fall der Fälle nachhaltig.

Vollmachten sind wichtig:

Entlasten Sie sich - und Ihre Angehörigen mit den wichtigsten Vollmachten und Verfügungen

 

Betreuungsverfügung

Um eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen fremden Dritten zu vermeiden, sollte man mit einer Betreuungsverfügung seine Interessen frühzeitig im einen Sinn regeln. Hier werden z.B. Unterbringung, Ort und Art der Versorgung und vor allem Ihre persönlichen Betreuungspersonen genau festgeschrieben.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie bestimmen eine Vertrauensperson, um an Ihrer Stelle die Entscheidungen zu treffen, die in Ihrem Sinne sind – und zwar in allen Lebensbereichen.

Patientenverfügung

Seit 2009 sind Patientenverfügungen bindend, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Vorstellungen zu äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, sich an Ihren schriftlich geäußerten Willen zu halten, wenn es um die medizinische Versorgung und Behandlung geht. Wichtig: Ihre Vorstellungen müssen eindeutig und rechtskonform formuliert sein.

Unternehmervollmacht

Sie sind selbständig oder haben ein Unternehmen? Dann können Sie Ihrer Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Ihren Geschäftspartnern und Angestellten durch eine Unternehmervollmacht gerecht werden. Obwohl ca. 70% der deutschen Unternehmen sogenannte Ein-Mann-Betriebe sind, haben nur ca. 10 % davon durch Vollmachten für den Ausfall des Chefs vorgesorgt.

In Kooperation mit freien Rechtsanwaltskanzleien und spezialisierten Servicedienstleistern helfe ich Ihnen gerne dabei, Ihre rechtliche Vorsorge umzusetzen.